nous UG

General terms and conditions of

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  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen nous UG i.G., Schulstraße 12, 85049 Ingolstadt, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: nous UG i.G., Schulstraße 12, 85049 Ingolstadt, DE

    3. Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weitergegeben werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:

      1. Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.

      2. Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.

      3. Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.

      4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.

      5. Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.

      6. Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.

      7. Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    DEUTSCH

    1. Allgemeines

    1.1 Veranstalter

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen der nous UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 12, 85049 Ingolstadt, Deutschland („Veranstalter“), und dem Erwerber bzw. berechtigten Nutzer („Endkunde“) von Eintritts- und Besuchsberechtigungen („Tickets“) sowie sonstigen über die von vivenu betriebenen Services angebotenen Leistungen.

    Geschäftsführer: Diego Richter · Amtsgericht Ingolstadt, HRB 13169 · Telefon: +49 171 1907542 · E-Mail: post@luminous-agentur.de

    1.2 Rolle von vivenu

    Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland („vivenu“), stellt dem Veranstalter eine Technologieplattform und damit verbundene Dienstleistungen für Ticketvertrieb, Ticketverwaltung und Transaktionsabwicklung zur Verfügung. vivenu ist nicht Veranstalter von EXCELSIS.

    2. Vertragsschluss

    Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorgangs über die vivenu-Services kommt der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Der Vertrag kommt mit der entsprechenden Bestätigung durch vivenu im Auftrag des Veranstalters zustande, beispielsweise durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Bereitstellung des Tickets mit Ticket-ID.

    Der vom Endkunden zu zahlende Gesamtpreis wird vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt und setzt sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis sowie gegebenenfalls vor Vertragsschluss ausgewiesenen Gebühren und Steuern zusammen. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden.

    Sollten aufgrund technischer Probleme Ticketkontingente überschritten werden, können die hiervon betroffenen Tickets storniert werden. In diesem Fall wird der für die stornierten Tickets gezahlte Gesamtpreis erstattet.

    3. Form, Bereitstellung und Prüfung der Tickets

    Soweit nichts anderes mitgeteilt wird, erhält der Endkunde nach erfolgreicher Bestellung eine elektronische Bestellbestätigung und/oder einen Link zu den erworbenen Tickets. Für den Einlass ist das Ticket in der mitgeteilten Form, insbesondere mit lesbarem QR-Code, vorzulegen. Eine Bestellbestätigung allein ersetzt kein gültiges Ticket, sofern ein gesondertes Ticket erforderlich ist.

    Der Endkunde soll die erhaltenen Tickets nach Zugang auf offensichtliche Fehler hinsichtlich Anzahl, Ticketkategorie, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort prüfen und erkennbare Fehler unverzüglich mitteilen. Die Berechtigung zur Nutzung des Tickets setzt grundsätzlich die vollständige Bezahlung des geschuldeten Gesamtpreises voraus.

    4. Ticketgültigkeit und Weitergabe

    Tickets sind grundsätzlich nur für die auf dem Ticket angegebene Veranstaltung, das angegebene Datum, die angegebene Uhrzeit und gegebenenfalls die jeweilige Ticketkategorie gültig. Nach Durchführung der gebuchten Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    Soweit ein Ticket nicht ausdrücklich personalisiert ist und keine abweichenden Bedingungen angegeben werden, darf es grundsätzlich privat an eine andere Person weitergegeben werden. Bei ermäßigten Tickets muss die tatsächlich teilnehmende Person die Voraussetzungen der Ermäßigung erfüllen. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

    5. Widerruf, Stornierung und Veranstaltungsausfall

    Bei Tickets für Veranstaltungen, die an einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Ticketkauf ist daher grundsätzlich verbindlich.

    Eine freiwillige Stornierung, Rückgabe oder Umbuchung von Tickets durch den Endkunden ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit für die jeweilige Veranstaltung oder Ticketkategorie nicht ausdrücklich etwas anderes angeboten wird. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

    Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungstermine bzw. Showslots insbesondere bei einer zu geringen Auslastung abzusagen. In diesem Fall werden betroffene Endkunden über die Absage informiert, soweit entsprechende Kontaktdaten vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen Veranstaltungstermin werden vollständig erstattet. Alternativ kann dem Endkunden eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Veranstaltungstermin angeboten werden. Die Entscheidung zwischen Erstattung und einer angebotenen Umbuchung verbleibt beim Endkunden.

    Bei einer wesentlichen Änderung, Verlegung oder sonstigen Absage der Veranstaltung richten sich die Rechte des Endkunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter informiert betroffene Endkunden, soweit entsprechende Kontaktdaten vorliegen und dies praktisch möglich ist, über das weitere Vorgehen.

    6. Haftung

    Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endkunde regelmäßig vertrauen darf. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

    7. Zusätzliche Bestimmungen für EXCELSIS

    7.1 Veranstaltungsort und Hausordnung

    EXCELSIS findet im Liebfrauenmünster Ingolstadt, Kreuzstraße 1, 85049 Ingolstadt, statt. Das Liebfrauenmünster ist ein historischer Sakralbau und aktives Gotteshaus. Ergänzend gilt die veröffentlichte Haus- und Besucherordnung.

    7.2 Einlass und Pünktlichkeit

    Wir empfehlen, etwa 20 Minuten vor Beginn der gebuchten Vorstellung einzutreffen. Nach Beginn der Vorstellung kann ein Nacheinlass aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen sowie zur Vermeidung von Störungen ausgeschlossen werden. Bei einer vom Besucher zu vertretenden Verspätung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nacheinlass, Ersatztermin oder Erstattung des Ticketpreises. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

    7.3 Sitzplätze

    Soweit bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, besteht innerhalb der freigegebenen Besucherbereiche freie Platzwahl. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, eine bestimmte Sitzreihe oder eine bestimmte Sichtposition besteht nicht. Einzelne Bereiche können insbesondere aus technischen, organisatorischen, kirchlichen, denkmalpflegerischen oder sicherheitsbedingten Gründen gesperrt oder reserviert sein.

    7.4 Kinder

    Soweit im Ticketshop nicht abweichend angegeben: 0 bis einschließlich 4 Jahre: freier Eintritt ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. 5 bis einschließlich 12 Jahre: Kinderticket; Besuch nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson. Ab 13 Jahren: regulärer Tarif, soweit keine andere Ermäßigung greift.

    7.5 Ermäßigungen und Begleitpersonen

    Bei Nutzung eines ermäßigten Tickets ist beim Einlass auf Verlangen ein gültiger Nachweis vorzulegen. Menschen mit Behinderung, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ verfügen, können eine Begleitperson kostenfrei mitbringen. Die Person mit Behinderung benötigt ein gültiges ermäßigtes Ticket für die jeweilige Vorstellung. Die Berechtigung ist beim Einlass durch den entsprechenden Nachweis zu belegen. Für die Begleitperson fällt kein Eintrittspreis an.

    Kann ein für die gebuchte Ermäßigung erforderlicher Nachweis nicht vorgelegt werden, kann – soweit organisatorisch möglich – die Differenz zum maßgeblichen regulären Eintrittspreis verlangt werden. Andernfalls kann der Zutritt verweigert werden.

    7.6 Licht- und Toneffekte

    EXCELSIS ist eine immersive audiovisuelle Inszenierung. Die Veranstaltung kann intensive und dynamische Lichtsequenzen, schnelle Hell-Dunkel-Wechsel, starke visuelle Kontraste, blinkende oder blitzartige Lichteffekte, Dunkelphasen, großflächige Projektionen und eine intensive, raumfüllende Klangkulisse enthalten. Diese Effekte können insbesondere bei Personen mit photosensibler Epilepsie sowie ausgeprägter Licht- oder Geräuschempfindlichkeit gesundheitliche Reaktionen oder Beschwerden auslösen. Betroffene Personen sollten eigenverantwortlich prüfen, ob ein Besuch für sie geeignet ist, und im Zweifel ärztlichen Rat einholen.

    7.7 Zutrittsverweigerung und Ausschluss

    Der Veranstalter kann aus sachlichem Grund den Zutritt verweigern oder Besucher von der Veranstaltung ausschließen, insbesondere bei fehlender Eintrittsberechtigung, Verweigerung erforderlicher und angemessener Sicherheitskontrollen, erheblicher Alkoholisierung oder erkennbarem Rauschzustand mit Beeinträchtigung des sicheren oder störungsfreien Ablaufs, aggressivem oder erheblich störendem Verhalten, Gefährdung anderer Personen, Mitführen verbotener oder gefährlicher Gegenstände oder erheblichen Verstößen gegen die Haus- und Besucherordnung. Bei einem vom Besucher zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

    7.8 Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher

    Private Foto- und kurze Videoaufnahmen sind grundsätzlich gestattet, sofern andere Besucher nicht beeinträchtigt und Rechte Dritter beachtet werden. Nicht gestattet sind insbesondere Blitzlicht, Stative, Selfie-Sticks, Gimbals, Drohnen sowie professionelles oder umfangreiches Foto-, Film- oder Tonequipment ohne vorherige Genehmigung. Professionelle, journalistische oder kommerzielle Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung bzw. Akkreditierung.

    7.9 Programm und technische Durchführung

    Geringfügige Änderungen des Programmablaufs, der technischen Umsetzung, der Projektionen, der musikalischen Gestaltung oder sonstiger Einzelheiten der Inszenierung bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird und die Änderung für den Besucher zumutbar ist. Gesetzliche Rechte bei wesentlichen Änderungen bleiben unberührt.

    7.10 Anreise und zusätzliche Aufwendungen

    Anreise, Parken, Übernachtung und sonstige vom Besucher eigenständig gebuchte Leistungen Dritter sind nicht Bestandteil des Ticketvertrages. Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Aufwendungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    7.11 Tiere und Assistenzhunde

    Haustiere sind nach Maßgabe der Haus- und Besucherordnung grundsätzlich nicht zugelassen. Für anerkannte Assistenzhunde gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auf die besonderen Licht-, Dunkelheits- und Klangeffekte wird ausdrücklich hingewiesen.

    8. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, soweit diese anwendbar sind. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

    Die nous UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit eine entsprechende Information gesetzlich erforderlich ist.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.


    ENGLISH

    1. General Provisions

    1.1 Organiser

    These Terms and Conditions ("Terms") form part of the contract between nous UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 12, 85049 Ingolstadt, Germany (the "Organiser"), and the purchaser or authorised user (the "Customer") of admission and visitor rights ("Tickets") and other services offered via services operated by vivenu.

    Managing Director: Diego Richter · Local Court of Ingolstadt, HRB 13169 · Telephone: +49 171 1907542 · Email: post@luminous-agentur.de

    1.2 Role of vivenu

    vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Germany ("vivenu"), provides the Organiser with a technology platform and related services for ticket sales, ticket management and transaction processing. vivenu is not the organiser of EXCELSIS.

    2. Conclusion of Contract

    Upon successful completion of a purchase transaction via the vivenu services, the contract for attendance at the event is concluded exclusively between the Organiser and the Customer. The contract is concluded upon the corresponding confirmation by vivenu on behalf of the Organiser, for example by sending the transaction confirmation or making the Ticket with its ticket ID available.

    The total price payable by the Customer is displayed before completion of the ordering process and consists of the stated ticket price plus any fees and taxes disclosed before conclusion of the contract. Payment is made using the payment methods offered during the ordering process.

    If ticket allocations are exceeded due to technical problems, the affected Tickets may be cancelled. In this case, the total price paid for the cancelled Tickets will be refunded.

    3. Form, Provision and Checking of Tickets

    Unless otherwise stated, after a successful order the Customer will receive an electronic order confirmation and/or a link to the purchased Tickets. For admission, the Ticket must be presented in the communicated form, in particular with a readable QR code. An order confirmation alone does not replace a valid Ticket where a separate Ticket is required.

    The Customer should check the Tickets received for obvious errors relating to quantity, ticket category, date, time, event and venue and notify any identifiable errors without undue delay. Entitlement to use the Ticket generally requires full payment of the total amount due.

    4. Ticket Validity and Transfer

    Tickets are generally valid only for the event, date, time and, where applicable, ticket category stated on the Ticket. Once the booked event has taken place, the Ticket ceases to be valid.

    Unless a Ticket is expressly personalised or different conditions are stated, it may generally be transferred privately to another person. For discounted Tickets, the person actually attending must meet the requirements for the discount. Commercial or business resale is not permitted without the Organiser’s prior consent.

    5. Withdrawal, Cancellation and Event Cancellation

    For Tickets to events taking place on a specific date or within a specific period, there is generally no statutory right of withdrawal where the statutory requirements of Section 312g (2) No. 9 of the German Civil Code (BGB) are met. Ticket purchases are therefore generally binding.

    Voluntary cancellation, return or rebooking of Tickets is generally excluded unless expressly offered for the relevant event or ticket category. Statutory rights remain unaffected.

    In the event of a material change, postponement or cancellation of the event, the Customer’s rights are governed by the applicable statutory provisions. Where relevant contact details are available and it is practically possible, the Organiser will inform affected Customers about the next steps.

    6. Liability

    The Organiser has unlimited liability for damage resulting from injury to life, body or health where such damage is caused by an intentional or negligent breach of duty by the Organiser, its legal representatives or vicarious agents. For other damage, the Organiser has unlimited liability in cases of intent and gross negligence.

    In the event of a slightly negligent breach of a material contractual obligation, liability is limited to the foreseeable damage typical for the contract. Material contractual obligations are obligations whose fulfilment is essential for the proper performance of the contract and on whose compliance the Customer may regularly rely. Mandatory statutory liability provisions remain unaffected.

    7. Additional Provisions for EXCELSIS

    7.1 Venue and House Rules

    EXCELSIS takes place at the Liebfrauenmünster Ingolstadt, Kreuzstraße 1, 85049 Ingolstadt. The Liebfrauenmünster is a historic sacred building and an active place of worship. The published House and Visitor Rules apply in addition.

    7.2 Admission and Punctuality

    We recommend arriving approximately 20 minutes before the start of the booked performance. After the performance has begun, late admission may be refused for organisational or safety reasons and to avoid disruption. If a visitor is late for reasons for which they are responsible, there is generally no entitlement to late admission, an alternative date or a refund of the ticket price. Statutory rights remain unaffected.

    7.3 Seating

    Unless expressly stated otherwise at the time of booking, seating is unreserved within the visitor areas that have been opened. There is no entitlement to a particular seat, row or viewing position. Individual areas may be closed or reserved, in particular for technical, organisational, church-related, heritage-protection or safety reasons.

    7.4 Children

    Unless otherwise stated in the ticket shop: ages 0 to 4 inclusive: free admission without entitlement to a separate seat. Ages 5 to 12 inclusive: child Ticket; attendance only when accompanied by an adult responsible for supervision. From age 13: regular fare unless another discount applies.

    7.5 Discounts and Accompanying Persons

    When using a discounted Ticket, valid proof of eligibility must be presented on request at admission. Persons with disabilities who hold a German severely disabled person’s ID card (Schwerbehindertenausweis) bearing the mark "B" may bring one accompanying person free of charge. The person with a disability requires a valid discounted Ticket for the relevant performance. Eligibility must be demonstrated at admission by presenting the relevant proof. No admission charge is payable for the accompanying person.

    If the required proof for a booked discount cannot be presented, the difference to the applicable regular admission price may be charged where this is organisationally possible. Otherwise, admission may be refused.

    7.6 Light and Sound Effects

    EXCELSIS is an immersive audiovisual production. The event may include intense and dynamic lighting sequences, rapid light-dark transitions, strong visual contrasts, blinking or flash-like lighting effects, periods of darkness, large-scale projections and an intense, room-filling soundscape. These effects may cause health reactions or discomfort, particularly for people with photosensitive epilepsy or pronounced sensitivity to light or sound. Affected persons should assess for themselves whether attendance is suitable and, if in doubt, seek medical advice.

    7.7 Refusal of Admission and Removal

    The Organiser may refuse admission or remove visitors from the event for an objective reason, in particular where there is no valid admission entitlement, required and reasonable security checks are refused, substantial intoxication or an evident state of impairment affects the safe or orderly conduct of the event, behaviour is aggressive or seriously disruptive, other persons are endangered, prohibited or dangerous items are carried, or there are serious breaches of the House and Visitor Rules. Where removal is attributable to the visitor, there is generally no entitlement to a refund. Statutory rights remain unaffected.

    7.8 Photography and Video Recording by Visitors

    Private photographs and short video recordings are generally permitted provided that other visitors are not disturbed and third-party rights are respected. Flash photography, tripods, selfie sticks, gimbals, drones and professional or extensive photographic, film or audio equipment are not permitted without prior authorisation. Professional, journalistic or commercial recordings require prior approval or accreditation.

    7.9 Programme and Technical Implementation

    Minor changes to the programme sequence, technical implementation, projections, musical design or other details of the production are reserved, provided that the overall character of the event is not materially altered and the change is reasonable for the visitor. Statutory rights in the event of material changes remain unaffected.

    7.10 Travel and Additional Expenses

    Travel, parking, accommodation and other third-party services booked independently by the visitor are not part of the ticket contract. Any claims relating to such expenses are governed by the applicable statutory provisions.

    7.11 Animals and Assistance Dogs

    Pets are generally not permitted in accordance with the House and Visitor Rules. The statutory provisions apply to recognised assistance dogs. Particular attention is drawn to the special lighting, darkness and sound effects.

    8. Final Provisions

    The law of the Federal Republic of Germany applies. For consumers, mandatory consumer protection provisions of the country in which the consumer has their habitual residence remain unaffected where applicable. The statutory rules on jurisdiction apply to consumers.

    nous UG (haftungsbeschränkt) is neither willing nor obliged to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board, insofar as such information is required by law.

    If individual provisions of these Terms are or become wholly or partly invalid, the remaining provisions remain unaffected. The statutory provisions shall apply in place of invalid provisions.